Flächennutzungsplan der Stadt Hof
Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird von der Stadt Hof für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und enthält die Grundzüge für eine mittelfristige städtebauliche Entwicklung. So kann man erkennen, wo beispielsweise Flächen für die Bebauung, für Verkehrsanlagen oder Grünflächen vorgesehen sind, aber auch Flächen für Landwirtschaft und Wald. Durch Änderungen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan (Parallelverfahren) wird er aktuell gehalten.
Für die bei seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger ist der FNP bindend; es besteht insoweit eine Anpassungspflicht der eigenen Planungen.
Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen können keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, hergeleitet werden. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Grundstücke im Stadtgebiet.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Hof wurde im Oktober 1984 nach mehreren Jahren Planung rechtswirksam. Seit diesem Zeitpunkt hat sich eine Vielzahl von Teiländerungen ergeben, sei es durch Weiterentwicklung bzw. Änderung von Planungszielen oder parallel zu Bebauungsplanverfahren.
Im Geoportal der Stadt Hof können Sie unter der Auswahl "Bauleitplanung" den aktuellen Flächennutzungsplan finden. Wählen Sie hierzu im Themenbaum unter "Ansicht" den Schalter "Flächennutzungsplan“.
Seit 1984 wurden insgesamt 86 Änderungsverfahren durchgeführt und nach Genehmigung der Höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberfranken) abgeschlossen. Der genehmigte Flächennutzungsplan wird laufend durch die zwischenzeitlich genehmigten Teiländerungsverfahren ergänzt und ist daher sozusagen tagesaktuell. Diese sind in einem Übersichtsplan dargestellt.
Aktueller Flächennutzungsplan
der Stadt Hof (Stand 07/2023)
Hier finden Sie die aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hof als PDF-Datei.