Zum Hauptinhalt springen

Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Ta­ges­kind eine Pflegeerlaubnis.

keine

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis. Diese wird durch das örtlich zuständige Jugendamt erteilt (§ 87a SGB VIII).

Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis auf weniger als fünf Kinder beschränkt werden (z. B. wenn die Räumlichkeiten für fünf Kinder zu klein sind). Die Anzahl der insgesamt zu betreuenden Kinder ist auf acht Be­treu­ungs­ver­hält­nisse beschränkt.

Bei der Großtagespflege handelt es sich um eine Form der Kin­der­ta­ges­pflege, bei der mehrere Kindertagespflegepersonen in ge­mein­sa­men Räumen (der Groß­tages­pfle­ge­stelle) jeweils die Kinder be­treuen, die ihnen vertraglich und persönlich zugeordnet sind. Grundsätzlich dürfen in der Groß­ta­ges­pflege in Bayern nicht mehr als drei Ta­ges­pfle­ge­per­so­nen dauerhaft tätig sein und nicht mehr als zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreuen bei insgesamt maximal 16 Be­treu­ungs­verhältnissen. Werden mehr als acht Kinder gleichzeitig betreut, muss min­de­stens eine Tages­pflege­person eine päda­go­gi­sche Fachkraft sein.

- Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:

  • erweitertes Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
    • Rahmenbedingungen
    • Familienstruktur
    • Zielen der pädagogischen Arbeit
    • Entwicklungsbedingungen der Kinder
    • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
    • Gesundheitserziehung, Ernährung
    • Tagesablauf
    • Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

Voraussetzungen für die Eignung als Pflegeperson sind unter anderem, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

  • geeignetes häusliches Umfeld/Räumlichkeiten zur Betreuung von Kindern
  • persönliche Eignung und Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
  • das Wohl des Tagespflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Die Pflegerlaubnis ist fünf Jahre gültig.

Sie können vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Sie können dann den Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben.

Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung und die vorhandenen Räumlichkeiten.

Bei Erfüllung der Voraussetzung wird die Erlaubnis erteilt. 

Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Pflegekinderdienst

Hausanschrift

Klosterstraße 23
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1281

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
jugendundsoziales@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de/

Neuigkeiten

Zwei Frauen mit Plakaten in Händen stehen vor einem Roll-up

Interessierte können sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land bis 29. Mai über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung…

Die Leitstelle Pflege Hofer Land lädt zum Tag der offenen Tür der barrierefreien Musterwohnung ein.

Auf dem Bild sind drei Personen zu sehen. Auf einem Tisch vor ihnen stehen Bücher.

Autor Nils Pickert hat im Rahmen der Hofer Frauentage aus seinem Buch „Prinzessinnenjungs" gelesen.

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Dr. Burkhard Baier

Unternehmensbereich 2 - Schulen, Jugend, Soziales, Sport

09281 815 1201

E-Mail schreiben