Zum Hauptinhalt springen

Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Amtsgericht Hof

Hausanschrift

Berliner Platz 1
95030 Hof

Postanschrift

Postfach 1149
95010 Hof

Telefon
+49 9281 600-0

Telefax
+49 9281 600-372

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
poststelle@ag-ho.bayern.de

Webseite
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho/

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon
+49 921 605-03

Telefax
+49 921 605-3903

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
poststelle@zbfs.bayern.de

Webseite
http://www.zbfs.bayern.de

AIDS-Beratungsstellen

Hausanschrift


Postanschrift


Telefon

Telefax

E-Mail

Webseite
https://www.testjetzt.de/beratungsstellen-anzeigen/

Stadt Hof - Adoptionsvermittlung

Hausanschrift

Klosterstraße 23
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1280

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
jugendundsoziales@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de

Neuigkeiten

Zwei Frauen mit Plakaten in Händen stehen vor einem Roll-up

Interessierte können sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land bis 29. Mai über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung…

Die Leitstelle Pflege Hofer Land lädt zum Tag der offenen Tür der barrierefreien Musterwohnung ein.

Auf dem Bild sind drei Personen zu sehen. Auf einem Tisch vor ihnen stehen Bücher.

Autor Nils Pickert hat im Rahmen der Hofer Frauentage aus seinem Buch „Prinzessinnenjungs" gelesen.

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Dr. Burkhard Baier

Unternehmensbereich 2 - Schulen, Jugend, Soziales, Sport

09281 815 1201

E-Mail schreiben