Personenbeförderung
Aufgrund einer EU-weiten Neuregelung müssen Kraftfahrer im gewerblichen Werk-, Güter- oder Personenverkehr zusätzlich zum Führerschein eine Qualifizierung nach dem sog. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig beschäftigt – auch aushilfsweise – tätig zu sein. Die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Grundqualifikation an Neueinsteiger bzw. die Weiterbildung von aktivem Fahrpersonal sollen positive Effekte für die Verkehrssicherheit, einen defensiven Fahrstil und rationellen Kraftstoffverbrauch erzielen.
Für Busfahrer mit Fahrzeugen über acht Fahrgastplätzen (Personenverkehr mit Klassen D1, D1E, D, DE) sind die Regelungen bereits zum 10.09.2008 in Kraft getreten.