Güterkraftverkehr
Zusatzqualifikation für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr
Aufgrund einer EU-weiten Neuregelung müssen Kraftfahrer im gewerblichen Werk-, Güter- oder Personenverkehr zusätzlich zum Führerschein eine Qualifizierung nach dem sog. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig beschäftigt – auch aushilfsweise – tätig zu sein. Die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Grundqualifikation an Neueinsteiger bzw. die Weiterbildung von aktivem Fahrpersonal sollen positive Effekte für die Verkehrssicherheit, einen defensiven Fahrstil und rationellen Kraftstoffverbrauch erzielen.
Für Lkw-Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (Güterverkehr mit Klassen C1, C1E, C, CE, CE79 oder alte Klassen 2, 3) wird dies zum 10.09.2009 geschehen.