Zum Hauptinhalt springen

Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Jugend und Soziales, Förderungen

Hausanschrift

Klosterstraße 23
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1263

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
jugendundsoziales@stadt-hof.de

Webseite

Neuigkeiten

Zwei Frauen mit Plakaten in Händen stehen vor einem Roll-up

Interessierte können sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land bis 29. Mai über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung…

Die Leitstelle Pflege Hofer Land lädt zum Tag der offenen Tür der barrierefreien Musterwohnung ein.

Auf dem Bild sind drei Personen zu sehen. Auf einem Tisch vor ihnen stehen Bücher.

Autor Nils Pickert hat im Rahmen der Hofer Frauentage aus seinem Buch „Prinzessinnenjungs" gelesen.

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Dr. Burkhard Baier

Unternehmensbereich 2 - Schulen, Jugend, Soziales, Sport

09281 815 1201

E-Mail schreiben