Sterbefall
Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Sterbeurkunde und Ratgeber für den Trauerfall in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen. Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Online beantragen
Sterbeurkunde
Für Personen, die in der Stadt Hof verstorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.