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Stadt Hof ändert Parkgebührenordnung

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen der Parkgebührenordnung beschlossen.

Im Zuge der Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes müssen auch die Parkgebühren betrachtet und neu bewertet werden. Der Stadtrat hat daher in seiner jüngsten Sitzung Änderungen der Parkgebührenordnung beschlossen.

Die Parkdauer an Parkscheinautomaten wird von Montag bis Freitag um jeweils eine Stunde und am Samstag um zwei Stunden verlängert. Die spezifischen Parkzeiten am Theater und am Wohnmobilstellplatz bleiben unverändert. Außerdem wird die Brötchentaste in der Ludwigstraße und der Poststraße, die kurze kostenfreie Einkäufe ermöglicht, auf eine Höchstdauer von zehn Minuten reduziert.

Im Innenstadtbereich sowie am Theaterparkplatz wird künftig eine Gebühr von 0,30 € pro angefangene zwölf Minuten Parkzeit erhoben, während außerhalb des Kernbereichs eine Gebühr von 0,20 € gilt. Der Langzeittarif für Werktätige wird angepasst und beträgt für bis zu fünf Stunden 1,00 € und über fünf Stunden 2,00 €.

Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2024 und werden voraussichtlich zu Mehreinnahmen von 175.000 € führen.

Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen die Parkgebühren für Wohnmobile der Umsatzsteuerpflicht. Daher werden die Kosten hier ebenfalls angepasst. Auf dem Wohnmobilparkplatz am Untreusee kostet das Parken von 0:00 bis 24:00 Uhr bisher 7,50 €, ab dem 1. Januar 2025 werden es 9,00 € sein. Die Wohnmobilparkgebühren am Parkplatz am Oberen Anger werden von 5,00 € auf 6,00 € erhöht.

Die Parkgebühren werden inklusive der etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.