Zum Hauptinhalt springen

Ab 2024 neue Regelungen in der Abfallentsorgung

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung beschlossen.

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung beschlossen, um aktuellen gesetzlichen Vorgaben nachzukommen und eine effizientere Entsorgung zu gewährleisten.

Gemäß den geplanten Änderungen für 2024 werden Verpackungsabfälle entsprechend der Systembeschreibung mit den Dualen Systemen von der städtischen Abfallentsorgung ausgeschlossen und stattdessen durch die Dualen Systeme über die Gelbe Tonne erfasst. Im Holsystem für Sperrmüll und Grünabfälle wird festgelegt, dass diese aus Haushaltungen stammen müssen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Aufstellung von Abfallbehältnissen zur Leerung, die zukünftig frei zugänglich vor dem Grundstück oder an der Grundstücksgrenze erfolgen soll.

Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bauhofes und zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung für die Müllentsorgung für die Allgemeinheit wird die Abholung und der Rücktransport der Abfallbehältnisse durch den städtischen Bauhof nur noch für Restmülltonnen von 80 Liter bzw. 120 Liter (und die damit verbundenen Papiertonnen und Biotonnen) privater Haushalte angeboten. Diese Änderungen sind ab dem 1. Januar 2024 gültig. Die vierteljährliche Gebühr für die Abholung dieser Tonnenkategorien beträgt ab 2024 20 Euro.

Parallel dazu sind auch Anpassungen in der Abfallgebührensatzung beschlossen worden. Eine Erhöhung gibt es nur für den Gewerbemüll, um aktuelle Kostensteigerungen zu decken. Eine 80-Liter-Mülltonne kostet ab dem 1. Januar 2024 25 Euro pro Vierteljahr. Die weiteren Tonnengrößen erhöhen sich anhand des Multiplikationsfaktors des Tonnenvolumens (37,50 Euro für 120 Liter, 75 Euro für 240 Liter, 240,62 Euro für 770 Liter und 343,75 Euro für 1100 Liter – jeweils pro Vierteljahr). Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr mit Müllsäcken wird auf 5 Euro erhöht, da darin auch die Entsorgung enthalten ist. Die Müllentsorgung für die privaten Haushalte bleibt ansonsten gleich, da die Gebührenbedarfskalkulation hier keine Änderungen ergeben hat.