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Nutztierhaltung; Anzeige

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

Halter/innen von Rindern, Schweinen, Schafen und Hennen und Puten müssen die Haltung außerdem bei der Tierseuchenkasse anmelden.

Der Tierhalter/die Tierhalterin von Landtieren hat ein Bestandsregister zu führen.

Außerdem muss die Aufnahme und Abgabe von Rindern, Schafen, Ziegen oder Schweinen dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden.

keine

Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

Sie halten eine der oben genannten Tierarten.

Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

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Fischer Johanna

Dr. Johanna Fischer

Fachbereich Verterinäramt, Verbraucherschutz

Bürgerstraße 18

95028 Hof

09281 815 1193