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Stellenangebote der Stadt Hof

 

Allgemeiner Hinweis zu Bewerbungen:

Wenn Sie sich bewerben wollen, bitten wir Sie, uns aussagekräftige und vollständige Unterlagen an die im Stellenangebot genannte Adresse zuzusenden.

Dazu gehören insbesondere:

  • ein Bewerbungsschreiben bezogen auf die konkrete Ausschreibung
  • ein lückenloser Lebenslauf (gerne tabellarisch)
  • Nachweise über einschlägige Schul-, Berufs-, Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse und evtl. sonstige Bescheinigungen

Bitte senden Sie uns ausschließlich Kopien zu, weil eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen nicht erfolgen kann.




Inspektoranwärter/in Studium Dipl.Verw.wirt/in Kommunalverwaltung (Beamtenlaufbahn)

Die Stadt Hof beabsichtigt

zum 1. Oktober 2013

eine/n Inspektoranwärter/in für das Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) in der Kommunalverwaltung (Beamtenlaufbahn)

einzustellen.

Für die Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers ist das in einem zentralen Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonal- ausschuss erzielte Gesamtergebnis entscheidend.Die schriftliche Auswahlprüfung wird voraussichtlich am 8. Oktober 2012 durchgeführt.

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber(innen) zugelassen, die

  • Deutsche/r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
  • mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
  • zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikations- ebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.

 

Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben grundsätzlich die gleichen Einstellungschancen wie deutsche Staatsangehörige. In einigen wenigen Fachbereichen dürfen jedoch nur Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn die Aufgaben dies erfordern (Art. 39 Abs. 4 EG-Vertrag, § 7 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz).

 

Bewerber(innen), die eine Einstellung bei der Stadt Hof anstreben, müssen sich bis spätestens 29. Juni 2012 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalauschusses online für das Auswahlverfahren anmelden und als Einstellungsbehörde die Stadt Hof auswählen.

Anmeldung und genauere Informationen unter: www.lpa.bayern.de.

Eine schriftliche Bewerbung bei der Stadt Hof ist erst nach Aufforderung bei Feststehen der Prüfungsergebnisse erforderlich. Rückfragen unter STADT HOF, Fachbereich Zentrale Steuerung, Personal und Organisation, Postfach 1665, 95015 Hof, Tel. 09281/815-1175, E-Mail: personal@stadt-hof.de.



Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten

Informationen über Ausbildungsberufe im Bereich der Stadt Hof

Ausbildungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern



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