Netzwerke - und dazu Service wie selbstverständlich
Wettbewerb ist die eine Seite des unternehmerischen Miteinander – Zusammenarbeit die andere. Wo starke Netzwerke wirken, ist erfolgreiches Wachstum programmiert. In Hof und der Region wissen das die ansässigen Unternehmen und pflegen eine enge Zusammenarbeit in fachbezogenen Netzwerken. Und wo es auf Förderung oder Finanzierung ankommt, kennt die städtische Wirtschaftsförderung das Was und das Wie. Ihre Verbindungen zum Freistaat Bayern, zu den Genehmigungsbehörden und allen relevanten Stellen nützen dem Unternehmen – egal ob es um eine Neuansiedlung, eine Erweiterung oder eine sonstige Veränderung geht. Die Wirtschaftsförderung versteht sich als kundenorientiertes Dienstleistungszentrum und erster Ansprechpartner der Wirtschaft. Service für das einzelne Unternehmen wird groß geschrieben. Gemeinschaftsprojekte werden initiiert und Kompetenzfelder ausgebaut. Netzwerke zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und Technologiepartnern sowie den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik werden geknüpft – für die Wirtschaft und mit der Wirtschaft.
Die Wirtschaftsförderung bietet im Zuge eines Ansiedlungs- und Investitionsprojektmanagements Unterstützung und Begleitung bei allen anstehenden Aufgaben – schnell, kompetent und zuverlässig.
Ihr Serviceteam:
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von Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 17.00
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außerhalb und am Wochenende nach Vereinbarung.
Allgemeine Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie- EU-DLR
Die EU-DLR wurde anlässlich einer Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon im Jahr 2005 beschlossen.
Ziel der EU-DLR ist die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Europa und die Vereinfachung des Zugangs zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedstaaten der EU.
Von der EU-DLR sind viele Dienstleitungen, wie z.B. Steuerberater, Architekten, Handwerker, Managementberatung, Werbeagenturen, Groß- und Einzelhandel, Reisebüros, Betrieb von Sport- und Freizeitparks, Baugewerbe, Verlagswesen etc. erfasst.
Der Begriff der Dienstleistung umfasst somit nicht nur den Begriff des „Gewerbes“ aus der Deutschen Gewerbeordnung, sondern schließt ein sehr großes Feld von unternehmerischen und selbständigen Tätigkeiten ein. Die EU spricht hierbei von gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten.
Wichtigste Inhalte der EU-DLR sind hierbei:
- Abbau von bürokratischen Hindernissen für die Erbringung von Dienstleistungen
- Informationsrecht, wie. z.B. Angaben zu Anforderungen an die Dienstleistung, Angaben zu den Verfahren und den einzuhaltenden Formalitäten, Angaben zu den zuständigen Behörden, Berufsverbänden und Organisationen, Angaben zu Rechtsbehelfe
- die Möglichkeit für den Dienstleistungserbringer, die Antragstellung und weitere Verfahrensabwicklung elektronisch aus der Ferne durchführen zu können
- die Schaffung von „Einheitlichen Ansprechpartnern" (EA), über die alle erforderlichen Formalitäten und Verfahren abgewickelt werden können, die für die Ausübung der Dienstleistung erforderlich sind.
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Wichtigstes Instrument zur Umsetzung der EU-DLR sind die Einheitlichen Ansprechpartner (EA). In Bayern wurden die EA grundsätzlich bei den Kammern und zusätzlich teilweise bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (Optionskommunen) verortet. Die Stadt Hof hat nicht optiert, so dass für ihren Bereich die Zuständigkeit der EA ausschließlich bei den unten aufgeführten Kammern verbleibt.
Aufgabe des EA ist es, Ansprechpartner für den Dienstleistungserbringer zu sein und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, die zur Ausübung der jeweiligen Dienstleistung erforderlich sind. Der EA hat dem Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung zu benennen, die hierfür Voraussetzung sind, den Antrag entgegenzunehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Der EA nimmt dem Dienstleistungserbringer somit die notwendige persönliche Antragstellung vor Ort und Behördengänge ab.
Ob der Dienstleistungserbringer diesen Service in Anspruch nimmt, bleibt ihm überlassen; er kann sich nach wie vor auch direkt an die zuständige Behörde wenden.
Besonderes wird darauf hingewiesen: Wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Antrag auf Ausübung einer Dienstleistung genehmigt oder abgelehnt wird (diese ist für einige Dienstleistungen nach wie vor erforderlich), gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Der für Sie zuständige Einheitliche Ansprechpartner:
Bayerische Ingenieurekammer - Bau
Bayerische Landestierärztekammer
Handwerkskammer für Oberfranken
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Für den Bereich der Stadt Hof sind – je nach Anliegen - die nachfolgend aufgeführten EA zuständig:
Innerhalb der Stadtverwaltung Hof gibt der Fachbereich Wirtschaftsförderung – Tel. 09281/815-305, E-Mail: walter.friedl@stadt.hof.de - Auskünfte zu Fragen der EU-DLR und leitet eingehende Anträge und Anfragen an die zuständigen städtischen Fachbereiche weiter.
Nähere Regelungen zur EU-DLR finden Sie im Dienstleistungsportal Bayern





