Statement der Regierung von Oberfranken
1. WARUM "STADTUMBAU" ?
STADTENTWICKLUNG UNTER GEÄNDERTEN DEMOGRAPHISCHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN
Die Politik der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Städte und Gemeinden steht vor neuen Herausforderungen.
Die Abnahme der Bevölkerung, ihre Alterung und Heterogenisierung werden langfristig - wenn auch regional unterschiedlich - den demographischen Wandel in Deutschland prägen.
Gleichzeitig ändern sich die Handlungsbedingungen nationaler Politik grundlegend sowohl heute als auch in Zukunft. Ihre Merkmale sind die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die Internationalisierung der Finanzmärkte, die fortschreitende Integration Europas und die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung.
In den Städten konzentrieren und verstärken sich die Folgen dieser weltweiten Veränderungen. Die Städte und Gemeinden, die in ihren Stadtentwicklungsplanungen bisher überwiegend von Wachstumsszenarien ausgegangen sind, sehen sich nunmehr mit Prozessen der Stagnation oder gar Schrumpfung konfrontiert.
Diese Entwicklungen werden erhebliche Anforderungen an die Kommunalverwaltungen bei der Steuerung und Nutzbarmachung verfügbarer Potentiale stellen.
2. WAS IST "STADTUMBAU" ?
Angesichts dieser Entwicklungen gilt es, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der Städte zu bewahren. Fragen nachhaltiger Stadtentwicklung stellen sich mit neuer Qualität:
Stadtentwicklung wird in den kommenden Jahren als Stadtumbau zu verstehen und zu gestalten sein, der sowohl behutsame Rückbaumaßnahmen von Einrichtungen, Netzen und Anlagen, als auch die qualifizierte Aufwertung des baulichen Bestands und die sinnvolle Integration von Neubaumaßnahmen in bestehende Strukturen beinhalten wird.
Das „Gebot der Innenentwicklung“ wird einen völlig neuen Stellenwert erhalten.
3. WAS ERFORDERT DER "STADTUMBAU" ?
Die Neuorientierung der Stadtentwicklungspolitik, die sich auch an der Förderkulisse „Soziale Stadt“ mit dem Paradigmenwechsel Richtung „Hilfe zur Selbsthilfe“ und an der aktuellen Rückbaudiskussion festmacht, erfordert angemessene planerische Grundlagen.
Die Lösung der Probleme von Leerstand und Schrumpfung kann nur koordiniert und auf der Basis langfristiger Konzepte erfolgen. Dabei ist die Situation einer Gemeinde oder eines Stadtviertels im Ganzen, und nicht nur eines einzelnen Blocks oder einer einzelnen Wohnanlage zu berücksichtigen. Die Gemeinden werden hier eine entscheidende und unverzichtbare Rolle spielen.
Die geltenden rechtlichen Instrumente und die Methoden der Stadtplanung sind darauf angelegt, Wachstum zu steuern, künftig geht es darum rückläufige Entwicklungen zu steuern.
Als Instrument für diese Aufgabe müssen die Städte einen neuen Typus der Stadtentwicklungsplanung konzipieren und praktizieren.
Es geht dabei um eine völlig neue Dimension in der Stadtplanung. Es gilt, die Schrumpfung der gesamten privaten und öffentlichen Infrastruktur zu organisieren und zu bewältigen.
Ein Rückbauprogramm muss deshalb gleichermaßen dem Stadtumbau wie der Marktbereinigung dienen.
Es umfasst alle Maßnahmen auf der Ebene der Stadtentwicklungspolitik, die dazu beitragen, die Auswirkungen des sich weiter vollziehenden Strukturwandels aufzufangen und auszugleichen. Es ist nicht auf die Beseitigung von Leerständen beschränkt, sondern muss beispielsweise auch die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Fragen der infrastrukturellen Ausstattung, die Verbesserung der ökologischen Bilanz sowie die Gestaltung der städtischen Lebensqualität insgesamt einbeziehen.
Eine solch integrative Herangehensweise erfordert für die kommunale Ebene eine konsequente Abstimmung bei der Festlegung und Umsetzung stadtentwicklungsrelevanter Maßnahmen aller Fachbereiche auf Verwaltungsebene (z. B. Wohnungswesen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Soziales, Kultur, Bildung, Finanzen) und allen privaten Akteuren.
Denn ohne die Kooperation der Gemeinden mit privaten Akteuren wird Stadtentwicklung in Zukunft nicht zu betreiben sein.
Ganzheitliche Planungs- und Handlungsansätze in Form von „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ auf Grundlage von städtebaulichen Rahmenplänen überwinden die isolierten Fachplanungen. Sie vernetzen die Aktivitäten vor Ort, leisten eine echte Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Motto „Nur was sich bewegt kann gesteuert werden“ und verknüpfen die politischen Handlungsebenen miteinander.
Bereits geförderte Maßnahmen aus den Programmen der Städtebauförderung und aus den EU-Programmen haben die Effizienz dieses integrativen Ansatzes eindrucksvoll bestätigt.
4. FÖRDERPROGRAMM "STADTUMBAU"
Das Bund/Länderprogramm der Städtebauförderung "Stadtumbau West" unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser schwierigen Aufgaben. Die Fördermittel sollen als Katalysator dienen und Maßnahmen unterstützen, die den Strukturwandel voranbringen. Sie können auch eingesetzt werden, um Beteiligungsprozesse und die Aktivierung der Bürgerschaft zu beschleunigen.
Fördervoraussetzung ist - die Erstellung eines SEK (Stadtentwicklungskonzeptes) - der kommunale Selbstbindungsbeschluss, der vom zuständigen Gremium zu fassen ist
- die Wahl geeigneter Verfahren der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung (evtl. Einbindung eines externen Moderators). In die Erarbeitung sollen die für die Stadtentwicklung relevanten Interessensgruppen, Vereine, Verbände, Kammern etc. einbezogen werden
- das Abstimmungserfordernis mit den Trägern öffentlicher Belange
- die Beteiligung der Wohnungswirtschaft insbesondere auch mit dem Ziel einer Abstimmung zwischen den verschiedenen maßgeblichen Wohnungseigentümern vor Ort
- die turnusmäßige Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
- die stringente Projektsteuerung seitens der Kommune.
Darüber hinaus gelten weitere allgemeine Anforderungen an Integrierte Entwicklungskonzepte und förderrechtliche Voraussetzungen:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird über den gesamten Erneuerungsprozess hinweg Grundlage des Handelns aller Beteiligten sein und die verschiedenen Fachressorts mit deren Maßnahmen und Fördermöglichkeiten einbinden.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte werden in der Regel interdisziplinär erarbeitet werden. Unter der Leitung der Kommunalverwaltung werden für das Konzept alle beteiligten Fachbereiche zu einem integrierten Handeln zusammenzuführen sein. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte bedeuten für die Kommunen keinen völligen Planungsneubeginn. Inhaltliche Aussagen der vorhandenen Fachplanungen sind zu aktualisieren und zur Deckung zu bringen.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sollen auf der Grundlage von Untersuchungen die zu erwartende künftige Entwicklung verschiedener stadtentwicklungspolitischer Parameter einbeziehen, um die Behebung städtebaulicher Missstände zu erreichen.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte müssen sich auf die Analyse- und Prognosedaten der Gesamtstadt beziehen und keinesfalls den Focus auf die Sanierungs-, und Fördergebiete verengen.
Die Erarbeitung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte ist förderfähig. Die Gemeinden müssen bei Antragstellung konkreter Projekte die Übereinstimmung der zu fördernden Maßnahmen mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept bestätigen.
Die Programmmittel werden vorzugsweise eingesetzt für Kommunen, die ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten nachhaltig steuern.
LASSEN SIE MICH ZUSAMMEN-FASSEN :
Die neuen Herausforderungen an eine zukunftsbeständige Stadtentwicklungspolitik liegen darin, den Paradigmenwechsel vom 'gesteuerten Wachstum' auf 'geordneten Rückzug' zu kommunizieren und umzusetzen. Städtebauliche Strategien sind darauf zu richten, die Konsequenzen gewandelter Nutzungsansprüche anzunehmen und behutsam umzusetzen. Der Erfolg und die Akzeptanz solcher Strategien des Umbaus hängen davon ab, wie dieser Wandel nicht als Verlust, sondern als Gewinn an Lebensqualität und örtlicher Attraktivität vermittelbar und erkennbar wird; im Sinne 'weniger ist mehr'.
Angesichts des strukturellen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft können die Zukunftsstrategien nicht auf kleinteilige 'Reparaturen' beschränkt bleiben. Vielmehr sind Stadtentwicklungskonzepte gefordert, die einen ressourcenbewussten Umgang mit der Stadt als Lebensraum zum Maßstab der Politik erheben. Es wird eine Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen sein, die diesen Weg markieren.
Gleichwohl sind diese einzubetten in eine gesamtstädtische Strategie. Gerade knapper werdende Ressourcen verlangen nach einem Konzept, das den großen Bogen spannt vom detaillierten Einzelobjekt bis hin zu interkommunalen Kooperationsformen mit den Nachbargemeinden. Deshalb gibt es auch kein Patentrezept, wie der Stadtumbau in Städten mit rückläufigen Einwohnerzahlen geleistet werden kann – nur Einzelfälle – eben Hof und seine Bürgerschaft.
Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist daher unverzichtbare Voraussetzung für den Weg zur Stadt der Zukunft.
Die Regierung von Oberfranken begrüßt den Entschluss der Stadt Hof sehr, sich den aktuellen Herausforderungen strategisch, konzeptionell zu stellen. Die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist der erste und wichtigste Schritt und Hauptbestandteil einer langfristigen Strategie zur Bewältigung des Stadtumbaus.
Dipl. Ing. Petra Gräßel
Ltd. Baudirektorin,
Sachgebietsleiterin
Städtebau,
Regierung von Oberfranken



