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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung von Flurstücken im Stadtgebiet Hof durch Pläne vorzubereiten und zu leiten.

Bei der Aufstellung dieser sogenannten Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und Stadtgestaltung.

Man unterscheidet zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungspläne). Der Flächennutzungsplan stellt dabei die beabsichtigte Entwicklung dar, der Bebauungsplan enthält dann die verbindlichen Festsetzungen.

Ablauf Bebauungsplanverfahren

 

Die Verfahrensschritte eines Bebauungsplanverfahrens sind im Baugesetzbuch genau geregelt. Man unterscheidet zwischen dem Normalverfahren, dem vereinfachten Verfahren und dem beschleunigten Verfahren. 

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Muehlbauer Ute

Ute Mühlbauer

Fachbereich Stadtplanung

09281 815 1516